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Individuelle Gesundheits­leistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die Patienten in der Regel selbst zahlen müssen, weil sie nicht durch den Leistungsumfang der Krankenkassen gedeckt sind.

  • Manche IGeL werden bei konkretem Krankheitsverdacht zur Kassenleistung.

  • IGeL können ohne Qualitätsprüfung angeboten werden.

  • Wenn eine Untersuchungs- oder Behandlungsmethode vom höchsten Beschlussgremium des Gesundheitswesens negativ bewertet wurde, darf sie keine Kassenleistung werden. Als IGeL ist sie aber erlaubt.

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